Führerscheinklassen Fahren lernen in Buxtehude
Mofa-Prüfbescheinigung
- Mindestalter: 15 Jahre
- Bis max. 25 km/h
Klasse AM: Kleinkrafträder
- Mindestalter: 15 Jahre
- Hubraum: max. 50 ccm
- bbH: max. 45 km/h
Klasse A1: Leichtkrafträder (auch für B196)
- Mindestalter: 16 Jahre
- Hubraum: max. 125 ccm
- Leistung: max. 11 kW
- Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
- Einschluss: Klasse AM
Klasse A2: Krafträder
- Mindestalter: 18 Jahre
- Leistung: Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen
- Gewicht: mind. 6,25 kg pro kW
- Einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist
- Einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg
- Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
- Einschluss: Klasse AM und A1
- Wir schulen auf: Honda CBF 500
- Die Maschine ist tiefer gestellt
Klasse A: Krafträder
- Mindestalter: 24 Jahre
- Direkteinstieg ohne Leistungsbeschränkung
- 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre für Trikes
- Einschluss: Klasse AM, A1 und A2
- Wir schulen auf: Suzuki 650 SV mit ABS und Höhenverstellung und 57 kW (77 PS)
- Eine zweite niedrigere Sitzbank steht zur Verfügung
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Klasse B: PKW
- Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen
- Mindestalter: 18 Jahre bzw. "Führerschein mit 17 Jahren mit Begleitung"
- Kfz max. 3500 kg zul. Gesamtmasse
- Max. 8 Sitzplätze außer Führersitz
- Anhänger max. 750 kg zulässige Gesamtmasse
- Kombination aus Fahrzeug Klasse B und Anhänger max. 3500 kg zulässige Gesamtmasse
- Einschluss: Klasse L und AM
Klasse B197: PKW
Ausbildung:
- Mindestens 10 Fahrstunden á 45 Minuten mit Schaltfahrzeug müssen absolviert werden
- Testfahrt mit dem Fahrlehrer notwendig
- Rest der Ausbildung wird dann auf Automatikfahrzeug absolviert inkl. Prüfungsfahrt
Klasse BE
- KFZ der Klasse B und Anhänger oder Sattelanhänger mit zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
- Vorbesitz: B
- Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein!
Klasse B96
- Kfz der Klasse B mit Anhänger: zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
- Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt, keine Prüfung aber besondere Schulung erforderlich.