Führerscheinklassen
Mofa-Prüfbescheinigung
- Mindestalter: 15 Jahre
- bis max. 25 km/h
Klasse S: Quad
- Mindestalter: 16 Jahre
- Hubraum: max. 50 ccm
- bbH: max. 45 km/h
- Einschluss: keine
Klasse M: Kleinkrafträder
- Mindestalter: 16 Jahre
- Hubraum: max. 50 ccm
- bbH: max. 45 km/h
- Einschluss: keine
Klasse A1: Leichtkrafträder
- Mindestalter: 16 Jahre
- Hubraum: max. 125 ccm
- Leistung: max. 11 kW
- bbH: bis 18 Jahre max. 80 km/h, danach unbeschränkt
- Einschluss: Klasse M
Klasse Ab: Krafträder
- Mindestalter: 18 Jahre
- Leistung: 25 kW (34 PS)
- Gewicht: mind. 6,25 kg pro kW
- nach 2 Jahren prüfungs- und antragsfreier Aufstieg
- Einschluss: Klasse M und A1
- wir schulen auf: HONDA CBR 500
mit ABS und Höhenverstellung
- eine zweite niedrigere Sitzbank steht zur Verfügung
Klasse Au: Krafträder
- Mindestalter: 25 Jahre
- Direkteinstieg ohne Leistungsbeschränkung
- wir schulen auf: HONDA CBR 600
mit ABS und Höhenverstellung
57 kW (77 PS)
- eine zweite niedrigere Sitzbank steht zur Verfügung
Klasse B: PKW
- Mindestalter: 18 Jahre
- Kfz max. 3500 kg zul. Gesamtmasse und max. 8 Sitzplätze außer Führersitz und Anhänger max. 750 kg zulässige Gesamtmasse
- Kombination aus Fahrzeug Klasse B und Anhänger max. 3500 kg zulässige Gesamtmasse;
zulässige Gesamtmasse Anhänger max. Leermasse des einziehenden Fahrzeugs
- Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen
- Einschluss: Klasse L und M
ab sofort auch Fahrstunden auf
VW-EOS Cabrio buchbar
Klasse BE
- Kombination aus KFZ der Klasse B und Anhänger > 750 zulässige Gesamtmasse
- Bei LKW mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen
Anhängelast max. 1,5fache der zul. Gesamtmasse des Zugfahrzeugs
- Einschluss: keine